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   OLG Naumburg, 12.06.2020 - 8 U 45/18   

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https://dejure.org/2020,82005
OLG Naumburg, 12.06.2020 - 8 U 45/18 (https://dejure.org/2020,82005)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.06.2020 - 8 U 45/18 (https://dejure.org/2020,82005)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Juni 2020 - 8 U 45/18 (https://dejure.org/2020,82005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 631 Abs 1 BGB, § 633 Abs 1 BGB, § 644 Abs 1 S 1 BGB, § 645 Abs 1 S 1 BGB, § 781 BGB
    Werklieferungsvertrag über eine Radprüfanlage für Eisenbahnräder: Voraussetzungen eines Anspruch des Werkunternehmers auf Zusatzvergütung für die Reparatur bei unfallbedingter Schädigung des Werkes vor Abnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Werklohn nach der Reparatur einer Ultraschall-Radprüfanlage zur Prüfung von Eisenbahnrädern Verpflichtung zur Herstellung eines vollständigen mangelfreien Werks Beweisbarkeit einer Schadensverursachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werk vor der Abnahme beschädigt: Keine Zusatzvergütung für die Reparatur!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werk vor der Abnahme beschädigt: Keine Zusatzvergütung für die Reparatur! (IBR 2022, 407)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 23.07.1992 - 5 U 261/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2020 - 8 U 45/18
    Zwar mag es einen Verstoß gegen § 138 Abs. 1 ZPO bzw. gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) darstellen, wenn eine Partei in einem Prozess Dinge in Abrede stellt, welche sie in einem anderen Prozess geltend gemacht hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.07.1992, 5 U 261/91, Rn. 56, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 206/00

    Schuldbekenntnis am Unfallort im Vertragsrecht

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2020 - 8 U 45/18
    Die Erklärungen im Protokoll vom 10.03.2004 stellen auch kein zu einer Beweislastumkehr führendes "tatsächliches" Schuldanerkenntnis dar, zumal die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Beweislastumkehr bei einem "Schuldbekenntnis" auf Erklärungen über Grund und Höhe vertraglicher Forderungen nicht anwendbar sind (vgl. BGH, Urt. v. 24.01.2002, VII ZR 206/00, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 177/11

    Werkvertrag über die Verlegung von PVC-Boden: Werklohnanspruch für die Reparatur

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2020 - 8 U 45/18
    cc) Die von der Klägerin vertretene Rechtsauffassung, dass es auf die Frage, wer den Schaden verursacht hat, bereits deshalb nicht mehr ankomme, weil sie von der Beklagten gesondert mit der Reparatur beauftragt worden sei, wäre nur dann richtig, wenn das Verhalten der Beklagten dahin zu verstehen gewesen wäre, dass letztere, ohne diesbezüglich einen Streit überhaupt erst aufkommen zu lassen, ungeachtet des Umstandes, ob die Klägerin dazu möglicherweise ohnehin bereits verpflichtet gewesen sein könnte, bereit gewesen sei, eine zusätzliche Vergütung für die Beauftragung mit der Schadensbeseitigung zu zahlen und insoweit das Risiko einer Fehlbeurteilung übernommen hätte (vgl. BGH, BauR 2012, 946, 948).
  • BGH, 18.09.2018 - VI ZB 26/17

    Bestimmung des Werts der Beschwer des Klägers im Fall einer einseitigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2020 - 8 U 45/18
    Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde gem. §§ 43 Abs. 1, 47 Abs. 1, 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO festgesetzt (Berufung der Klägerin: 160.613,27 ?; Anschlussberufung der Beklagten: 55.087,03 ? Abwehr der Verurteilung zur Zahlung und 5.515,88 ? sowie Abwehr des Feststellungsanspruchs aufgrund einseitiger Teilerledigungserklärung der Klägerin, vgl. BGH, MDR 2019, 54; Zöller-Herget, ZPO, 33. Aufl., § 3, Rn. 16.67).
  • OLG Zweibrücken, 12.03.2019 - 5 U 63/18

    Internationaler Straßengüterverkehr: Regressanspruch des Transportversicherers

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2020 - 8 U 45/18
    Bei dieser Sachlage war es nach den Regeln des Anscheinsbeweises zwar grundsätzlich möglich, auf die Ursächlichkeit des unstreitig vorhandenen Programmfehlers für den Unfall zu schließen (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 12.03.2019, 5 U 63/18, Rn. 18, 47, zitiert nach juris).
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